Versicherungen

Leider können während der Aktivitäten des Vereins Unfälle geschehen. Die Mitglieder des Vereins sind durch den Verein wie folgt versichert:

  • eine Unfallversicherung leistet unabhängig von einem Verschulden eines Wanderführers oder einer Wanderführerin u.a. Entschädigung für Invalidität und Ersatz der Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze;
  • eine Haftpflichtversicherung kommt für von einem Wanderführer oder einer Wanderführerin fahrlässige verursachte Schäden auf.

Diese Versicherungen decken zum Teil gleiche, aber auch unterschiedliche Schäden ab. Bricht sich ein Wanderer z.B. durch einen Sturz ein Bein, kommen für die Kosten der Bergung  beide Versicherungen auf (insgesamt natürlich nur einmal). Bleiben dauerhafte körperliche Schäden zurück, tritt die Unfallversicherung ein. Kommt es zu einem Verdienstausfall, muss die Haftpflichtversicherung eintreten. 

Sollte es zu einem Unfall während einer Vereinsaktivität kommen, wird der Verein im Rahmen des gesetzlich Zulässigen und seiner Möglichkeiten Hilfe leisten.

 

Unfallversicherung für Mitglieder (Stand Juli 2024):

Der Schwarzwaldverein e.V. hat mit der BGV-Versicherung eine Gruppenunfallversicherung für Mitglieder des Schwarzwaldvereins abgeschlossen. 

Diese ist seit 01.01.2024 in Kraft. Versicherte Personen sind die Mitglieder aller Schwarzwaldverein Ortsvereine und des Hauptvereins, sofern zum Zeitpunkt des Unfalls der Mitgliedsbeitrag gezahlt ist. Versichert sind Unfälle, mit erweitertem Unfallbegriff, 

  • weltweit bei Vereinsaktivitäten inklusive Wegerisiko, die dem Vereinszweck und Erhalt des Vereins dienen,
  • europaweit (geografisch) bei privaten Aktivitäten*, die den Natursportarten ohne erhöhtes Risiko bei Vereinsaktivitäten gleich sind. 

Ein Unfall liegt z.B. vor, wenn sich das versicherte Mitglied durch Stolpern, Ausrutschen oder Sturz verletzt oder wenn es ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis erleidet. Weitere Informationen entnehmt dem Merkblatt „Allgemeine Informationen zur Unfallversicherung“. Die Meldung von Schadensfällen erfolgt über den jeweiligen Ortsverein oder den Hauptverein.

* Es gibt einen Unterschied beim Leistungsumfang zwischen Vereinsaktivitäten und privaten Aktivitäten. Bei letzteren sind lediglich die Kosten für Suche, Bergung und Rettung (bis max. 50.000 EUR) abgedeckt. Siehe dazu den zweiten Download mit dem Leistungsumfang Vereins- und private Aktivitäten.

Einzelheiten und Downloads:

Haftpflichtversicherung für schuldhaft verursachte Schäden

Wird ein Schaden schuldhaft durch eine Wanderführerin oder einen Wanderführer verusacht, ist diese(r) grundsätzlich zum Ersatz des eingetretenen Schadens oder auch zur Zahlung eines Schmerzensgeldes verpflichtet. Allerdings wird wird die Haftung bei fahrlässig verursachten Schäden gesetzlich auf den Verein verschoben (§ 31b Absatz 2 Satz 1 BGB). Für diese Haftung hat der Schwarzwaldverein Baden-Baden eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen.

Für grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich versachte Schäden haftet allerdings der/die Wanderführer(in) selbst. Diese Haftung lässt sich auch nicht wirksam ausschließen, z.B. durch den manchmal geäußerten Satz: „Jeder wandert auf eigenen Gefahr.“ Allerdings können Wanderführer(innen) Haftpflichtversicherungen abschließen, die auch bei grober Fahrlässigkeit eintreten.